Ratsposition zur EUDR bestätigt massive Umsetzungsprobleme und fordert grundlegende Revision
Rat erkennt Konstruktionsfehler der Verordnung an und fordert bis April 2026 grundlegende Nachbesserungen
Berlin, 20. November 2025.
Die Ratsposition zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein deutlicher Kurswechsel. Der Rat räumt ein, dass diese in ihrer bisherigen Form nicht funktionsfähig gewesen wäre. Weder die technischen Systeme noch die administrativen Abläufe wären zum geplanten Start einsatzbereit gewesen. Gleichzeitig verpflichtet der Rat die Europäische Kommission, im April 2026 konkrete Entlastungsvorschläge vorzulegen und die Praxis endlich ernst zu nehmen. Damit bestätigt er zentrale Kritikpunkte der Familienbetriebe Land und Forst.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Die Ratsposition ist ein Wendepunkt. Sie zeigt schwarz auf weiß, dass diese Verordnung so nicht haltbar war. Jetzt braucht es eine grundlegende Überarbeitung. Eine EUDR, die die Bewirtschaftung ausbremst, ohne dem Wald zu nutzen, verfehlt ihren Zweck. Jetzt liegt es am Europäischen Parlament, im Trilog keine Rückschritte zuzulassen. Gleichzeitig muss der Weg für weitere Vereinfachungen geebnet werden, die im Revisionsprozess 2026 folgen müssen “
Der Rat will den Anwendungsbeginn verschieben und für bestimmte Betriebsformen eine Frist von bis zu 18 Monaten ermöglichen. Das ist ein klares Eingeständnis, dass zentrale Elemente der Verordnung unausgereift waren.
Die vorgesehenen Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme verdeutlichen zusätzlich, wie weit die ursprünglichen Anforderungen an der Realität vorbeigingen. Weniger Geodatenpflichten, Schätzangaben bei Erntemengen und vereinfachte Erklärungen greifen Kritikpunkte auf, die die Familienbetriebe seit Monaten vorbringen.
