Gemeinsame Pressemitteilung
EUDR-Revision: Brüssel korrigiert Texte, nicht Probleme – Überarbeitung ist unzureichend
Die Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW- Die Waldeigentümer fordern echte Vereinfachung statt formaler Anpassung
Berlin, 22.10.2025.
Was die Europäische Kommission als „Überarbeitung“ der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) präsentiert, ist in Wahrheit nur alter Wein in neuen Schläuchen. Die angekündigten Änderungen sind rein kosmetisch, keine strukturelle Reform. Familienbetriebe Land und Forst sowie die AGDW – Die Waldeigentümer sehen keine ausreichende Entlastung für Waldbesitzer.
„Was als Vereinfachung angekündigt wurde, ist in Wahrheit ein politisches Beruhigungspaket“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Hinter den wohlformulierten Absätzen verbergen sich zu wenige substanzielle Verbesserungen. Der Vorschlag wäre nur dann akzeptabel, wenn nachhaltig wirtschaftende Waldbesitzer in Regionen ohne Entwaldungsrisiko tatsächlich von den Nachweispflichten befreit wären.“
Drei angebliche „Erleichterungen“ sind Scheinlösungen
Die Kommission verweist auf drei Anpassungen, die den Vollzug der EUDR erleichtern sollen, doch keine davon bringt den Betrieben in der Praxis echte Entlastung:
Postadresse statt Geolokalisierung:
Dass die Betriebe anstatt der Geolokalisierung nun die Postadresse für alle Betriebsflächen angeben sollen, ist eine Scheinlösung. Waldflächen verfügen nicht über eine Postadresse. Damit bleibt das Hauptproblem, die Nachweisführung, unverändert bestehen.
Verzicht auf lateinische Namen:
Der Verzicht auf die Eingabe der lateinischen Namen der Baumarten ist reine Symbolpolitik ohne Substanz. Die Probleme der EUDR liegen nicht allein in der Baumartenbezeichnung, sondern im Umfang der Sorgfaltspflichten auch in entwaldungsfreien Staaten und Regionen.
Staatliche Meldemöglichkeit:
In der Forstwirtschaft ist eine Meldemöglichkeit über staatliche Stellen schlicht nicht umsetzbar. Anders als in der Landwirtschaft existieren keine zentralen Register, über die Meldungen abgewickelt werden könnten.
„Gut gemeint, schlecht gemacht – und jetzt auch noch schön verpackt“
Prof. Bitter ergänzt: „Europa braucht keine politischen PR-Manöver, sondern praktikable Lösungen. Die Waldeigentümer erwarten Regeln, die Schutz und Nutzung in Einklang bringen. Keine neuen Meldepflichten ohne Nutzen.“
„Statt kosmetischer Änderungen braucht es endlich eine strukturelle Anpassung der Verordnung: keine betriebsindividuellen Meldepflichten in Staaten und Regionen ohne Entwaldung. Nur so lässt sich der Anspruch an Bürokratieabbau ernsthaft erfüllen.“
„Die Kommission zeigt Bewegung, wo keine ist – das ist ein Bürokratentanz auf der Stelle“, so von Elverfeldt weiter. „Die EUDR bleibt, was sie schon war: gut gemeint, schlecht gemacht – und jetzt auch noch schön verpackt.“
Klare Forderung an Rat und Parlament
Familienbetriebe Land und Forst und AGDW – Die Waldeigentümer appellieren eindringlich an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament, diese Scheinreform nicht einfach durchzuwinken.
„Rat und Parlament dürfen diesem Vorschlag in der vorliegenden Form nicht zustimmen“, fordert Max von Elverfeldt. „Waldbesitzer in Regionen ohne Entwaldungsrisiko müssen von Nachweispflichten befreit werden. Das muss am Ende der anstehenden Verhandlungen stehen. Alles andere bliebe Augenwischerei.“
Auch Prof. Andreas Bitter mahnt: „Jetzt ist die Zeit für Korrektur, nicht für Kosmetik. Wenn Europa glaubwürdig sein will, muss es die EUDR grundlegend praxistauglich machen, sonst verlieren wir die Unterstützung derjenigen, die den Wald tatsächlich bewirtschaften.“