Pressemitteilung
EU-Bodenüberwachungsgesetz trotz massiver Kritik verabschiedet
Familienbetriebe Land und Forst sehen das EU-Gesetz als weitere Geißel für die Land- und Waldbesitzer
Berlin, 23.10.2025.
Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren die heutige Verabschiedung des EU-Gesetzes zur Bodenüberwachung (Soil Monitoring Law) scharf. Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ist das Gesetz nun endgültig beschlossen. Die Forderungen des Verbandes, wie die Nutzung vorhandener Daten, flexible Schwellenwerte und praxisnahe Indikatoren, sind in den Verhandlungen unberücksichtigt geblieben.
„Statt Entlastung bringt dieses Gesetz eine neue Welle an Bürokratie“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Zusätzliche Kosten, Doppelstrukturen und mittelfristig neue Auflagen für unsere Betriebe werden das Ergebnis sein.“
Nach monatelangen Verhandlungen bleibt festzuhalten, dass die zentralen Schwächen des Gesetzes bestehen bleiben. Die vorgesehene Bewertungssystematik ist zu theoretisch und berücksichtigt weder die Vielfalt der Standorte noch die praktischen Erfahrungen der Bewirtschafter. „Böden sind so unterschiedlich wie die Landschaften Europas. Wer mit ihnen arbeitet, weiß, dass ihre Qualität sich nicht in einheitliche EU-Kategorien pressen lässt“, so Elverfeldt.
Aus Sicht der Familienbetriebe Land und Forst besteht zudem kein Bedarf für ein neues EU-weites Regelwerk. Der Bodenschutz ist längst in nationale Gesetze und Programme eingebettet, die zuverlässig funktionieren. In Deutschland liefern bestehende Beobachtungsprogramme seit Jahrzehnten aussagekräftige Daten. „Statt Doppelstrukturen aufzubauen, sollte die EU das Wissen der Mitgliedstaaten nutzen und die Betriebe von zusätzlicher Bürokratie entlasten“, fordert Elverfeldt.
„Wenn man ständig proklamiert Bürokratie abbauen zu wollen, und im gleichen Atemzug täglich neue Bürokratie produziert, muss man sich nicht wundern, wenn die Menschen sich von der EU und ihren Institutionen abwenden“, mahnt Elverfeldt abschließend.
