Neuer Gesetzentwurf stellt Eigentum unter Vorbehalt
Entwurf des Gesetzes zur Stärkung natürlicher Infrastruktur entlarvt falsche Versprechen zur Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung
Berlin, 22. April 2026. Die Familienbetriebe Land und Forst kritisieren den jetzt in die Ressortabstimmung gegebenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Aus Sicht des Verbandes entfernt sich die Bundesregierung damit deutlich von ihrer wiederholt angekündigten freiwilligen Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung. Statt auf Kooperation, Verträge und Anreize zu setzen, kommt der Entwurf gleich mit einer ganzen Reihe scharfer neue staatlicher Zugriffsinstrumente daher.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt:
„Einerseits wird uns gebetsmühlenartig eine Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung, die auf Freiwilligkeit und Kooperation basiert, versprochen. Andererseits fletscht das Bundesumweltministerium mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur schon die Zähne für den staatlichen Zugriff. Vorkaufsrechte und ein übergeordnetes öffentliches Interesse für die „Natürliche Infrastruktur“ lassen das wahre Gesicht der Wiederherstellungsverordnung erkennen – der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz.“
Der Verband sieht zudem einen klaren Widerspruch zum politischen Ziel schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Gesetzentwurf wird im Kontext des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorgelegt, schafft aber zugleich neue Abwägungsregeln, zusätzliche Flächenfestlegungen und weitere Konfliktfelder. Wer Verfahren beschleunigen will, darf nicht gleichzeitig neue Hürden errichten.
Zugleich soll mit dem neuen Bundeslandschaftsprogramm ein bundesweites Planungsinstrument geschaffen werden. Dieses soll unter anderem Flächenkulissen für die sogenannte „Natürliche Infrastruktur“, für bundesweit bedeutsame Flächen zur Erreichung der Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung sowie für den natürlichen Klimaschutz ausweisen. Aus Sicht des Verbandes entsteht damit eine neue Landkarte staatlicher Flächenansprüche.
„Wenn Ziele gesetzlich priorisiert und immer neue Flächenkulissen gezogen werden, bleibt von der angekündigten Freiwilligkeit nicht viel übrig. Wer Akzeptanz will, muss auf Zusammenarbeit setzen und nicht Eigentum immer weiter unter Vorbehalt stellen“, so Elverfeldt.
Kritisch sehen die Familienbetriebe Land und Forst außerdem die geplante Neufassung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts. Gemeinden, Gemeindeverbände und Länder sollen unter anderem bei Flächen in Schutzgebieten, an Gewässern, auf Moorböden oder bei gesetzlich geschützten Biotopen ein Vorkaufsrecht erhalten. Aus Sicht des Verbandes greift der Staat damit tief in den Grundstücksverkehr ein und schwächt die Verfügungsfreiheit privater Eigentümer.
Auch die vorgesehenen Änderungen im Kompensationsrecht bewertet der Verband kritisch. Bereits im Zusammenhang mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz haben die Familienbetriebe Land und Forst vor einer Schwächung bewährter regionaler Ausgleichssysteme gewarnt. Höhere Ersatzzahlungen und neue Geldströme ersetzen keine wirksamen Maßnahmen auf der Fläche. Naturschutz gelingt dort am besten, wo Eingriffe regional ausgeglichen werden und Eigentümer vor Ort aktiv eingebunden sind.
„Natur-, Klima- und Artenschutz sind wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie gelingen dauerhaft nur mit den Eigentümern und Bewirtschaftern vor Ort. Eigentum braucht Respekt, Verfahren brauchen Klarheit und Kooperation braucht Verlässlichkeit“, erklärt Elverfeldt.
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind echte Freiwilligkeit, praktikable Lösungen und ein klarer Schutz des privaten Eigentums.

