Agrarministerkonferenz muss klares Signal für Wettbewerbsfähigkeit setzen
Bürokratieabbau in Europa, praxistaugliche Regeln für Landwirtschaft und aktive Waldbewirtschaftung stärken
Berlin, 18. März 2026. Zur Frühjahrs-Agrarministerkonferenz in Bad Reichenhall fordern die Familienbetriebe Land und Forst von Bund und Ländern klare Schritte zur Entlastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Angesichts steigender Kosten, wachsender Bürokratie und immer neuer regulatorischer Vorgaben steht die Politik in der Verantwortung, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Betriebe zu sichern.
„Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck. Steigende Kosten, nicht zuletzt durch weitere geopolitische Krisen, immer neue Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen aus Berlin und Brüssel engen die Handlungsspielräume der Betriebe zunehmend ein. Wenn Investitionen, Arbeitsplätze und nachhaltige Bewirtschaftung gesichert werden sollen, muss die Politik jetzt klare Prioritäten für Wettbewerbsfähigkeit und Bürokratieabbau setzen“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Gemeinsame Agrarpolitik – für jeden Hektar gelten die gleichen Vorschriften
Hohe Umwelt-, Tierwohl- und Sozialstandards in der Europäischen Union erhöhen die Produktionskosten der landwirtschaftlichen Betriebe erheblich. Gleichzeitig müssen die Betriebe mit starken Preisschwankungen auf den Agrarmärkten und mit zunehmendem globalem Wettbewerbsdruck umgehen.
Vor diesem Hintergrund ist der Erhalt der Direktzahlungen ein zentrales Instrument der Einkommenssicherung. Sie gleichen einen Teil der Mehrkosten aus, die durch die hohen europäischen Standards entstehen.
Da auf jedem Hektar die gleichen Bewirtschaftungsvorschriften und Umweltstandards gelten, muss auch der Ausgleich über die Direktzahlungen entsprechend gleich ausfallen. Daher sprechen sich die Familienbetriebe deutlich gegen die Kappung oder Degression der Direktzahlungen aus.
Darüber hinaus warnen die Familienbetriebe Land und Forst vor einer Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Nur eine tatsächlich gemeinsame europäische Agrarpolitik gewährleistet faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt und verhindert Verzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Erforderlich sind zudem ein konsequenter Bürokratieabbau, vereinfachte Regeln, digitale und risikoorientierte Kontrollen sowie praxistaugliche mehrjährige Programme, um Verwaltungsaufwand und Transaktionskosten zu reduzieren.
Europäische Regulierung praxistauglich gestalten
Auf europäischer Ebene sehen die Familienbetriebe Land und Forst vor allem bei der Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sowie bei der Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) erheblichen politischen Handlungsbedarf. Beide Vorhaben drohen zusätzliche Bürokratie zu schaffen und tief in die Bewirtschaftung privater Flächen einzugreifen.
Die Wiederherstellungsverordnung greift aus Sicht der Familienbetriebe Land und Forst unverhältnismäßig in Eigentumsrechte und Bewirtschaftungsentscheidungen ein und schafft zusätzliche Berichtspflichten sowie weitreichende Zielvorgaben für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diese starren Vorgaben drohen die notwendige Anpassung der Wälder an den Klimawandel zu behindern und damit das eigentliche Ziel resilienter Ökosysteme zu konterkarieren. Die Umsetzung der Verordnung muss daher gestoppt und die Verordnung grundlegend überarbeitet werden.
Auf diese Probleme weist auch der „Münchner Appell zur Wiederherstellungsverordnung“ hin, der anlässlich der Jahresmitgliederversammlung des Bayerischen Waldbesitzerverbandes verabschiedet wurde und dieser Pressemeldung beigefügt ist. Darin wird unter anderem ein sofortiger Stopp der Umsetzung („Stop the clock“) sowie eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung gefordert.
Auch die EUDR ist in ihrer jetzigen Form nicht praxistauglich. Gerade in Ländern ohne Entwaldungsrisiko droht die Verordnung zusätzliche Bürokratie zu schaffen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Waldschutz zu bringen.
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln reformieren und Verfügbarkeit sichern
Die Verfügbarkeit moderner Pflanzenschutzmittel ist eine zentrale Voraussetzung für eine leistungsfähige Landwirtschaft und für die Versorgung mit regional erzeugten Lebensmitteln. Gleichzeitig gehen in der Europäischen Union immer mehr Wirkstoffe verloren, während neue kaum zugelassen werden. Die Familienbetriebe Land und Forst erwarten daher, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des aktuellen Omnibus-Vorschlags der Europäischen Kommission für praxistauglichere Regeln im Pflanzenschutz einsetzt und sicherstellt, dass Wirkstoffe nicht ohne verfügbare Alternativen vom Markt genommen werden.
Auch national besteht Reformbedarf. Zulassungsverfahren dauern häufig deutlich länger als gesetzlich vorgesehen, sodass neue Produkte verspätet oder gar nicht zur Verfügung stehen. Die Familienbetriebe Land und Forst erwarten daher schnellere, wissenschaftsbasierte Verfahren, eine klare Zuständigkeit im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie verbindliche Fristen im Zulassungsprozess. Europäische Zulassungsentscheidungen müssen zudem ohne nationale Sonderwege umgesetzt werden.
Düngerecht rechtssicher und bürokratiearm ausgestalten
Der Gesetzentwurf zum Düngerecht enthält aus Sicht der Familienbetriebe Land und Forst wichtige Ansätze zum Bürokratieabbau. Dazu gehört insbesondere die Abschaffung der Stoffstrombilanz, die in der Praxis zu einem unverhältnismäßigen administrativen Aufwand und einer umfangreichen Erhebung betrieblicher Daten geführt hatte, ohne einen erkennbaren zusätzlichen Nutzen für den Grundwasserschutz zu bringen.
Zwar ist nachvollziehbar, dass ein Monitoring grundsätzlich als Grundlage für differenzierte Regelungen dienen kann. Der im Entwurf eröffnete umfangreiche Zugriff auf betriebliche und gewässerbezogene Daten birgt jedoch die Gefahr erheblicher zusätzlicher Bürokratie und einer faktischen Neubündelung von Dokumentationspflichten, die in ihrer Wirkung der abgeschafften Stoffstrombilanz nahekommen können.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für zwingend erforderlich, dass vor Schaffung einer derart weitreichenden Ermächtigungsgrundlage ein konkreter Entwurf der Monitoringverordnung vorgelegt wird. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die erhobenen Daten strikt zweckgebunden verwendet werden und nicht zu neuen Auflagen führen. Gewässerschonend wirtschaftende Betriebe müssen zudem von zusätzlichen Einschränkungen befreit werden.
Der Gesetzentwurf greift zentrale Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung nitratsensibler Gebiete bislang nicht ausreichend auf. Für mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit bei den Auflagen ist unter anderem eine Rückkehr zur sogenannten 50-Prozent-Regel bei Feldblöcken erforderlich, damit nicht ganze Flächen den Restriktionen unterliegen, obwohl nur ein Teil tatsächlich betroffen ist.
Wettbewerbsfähigkeit auch bei Arbeitskosten sichern
Steigende Arbeitskosten erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere im Sonderkulturbereich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Mindestlohndebatte betonen die Familienbetriebe Land und Forst, dass die Saisonarbeit verlässliche und realistische Rahmenbedingungen braucht. Gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und sieben weiteren Verbänden haben die Familienbetriebe dazu am Vortag ein Gutachten zu den Auswirkungen steigender Mindestlohnkosten auf die Landwirtschaft vorgestellt.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein branchenspezifischer Abschlag vom gesetzlichen Mindestlohn für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte rechtlich zulässig und dringend geboten ist und weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt. Ohne eine entsprechende Regelung droht ein weiterer Rückgang arbeitsintensiver Sonderkulturen und damit ein Verlust von Beschäftigung und heimischer Produktion.
Die Familienbetriebe Land und Forst erwarten daher von der Politik, die besonderen Bedingungen der Saisonarbeit in der Landwirtschaft im Mindestlohngesetz zu berücksichtigen und eine Abschlagsregelung zu ermöglichen.
Aktive Waldbewirtschaftung stärken
In der Forstpolitik erwarten die Familienbetriebe Land und Forst klare Weichenstellungen. Die Zuständigkeit für den Wald muss eindeutig im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat verankert bleiben. Förderprogramme sollten auf aktive Bewirtschaftung und Investitionen in klimaresiliente Wälder ausgerichtet werden, nicht auf zusätzliche Stilllegungsanreize.
„Wer den Wald für Klimaschutz, Biodiversität und nachhaltige Rohstoffproduktion stärken will, muss auf aktive Bewirtschaftung setzen. Stilllegungsprogramme helfen weder dem Klimaschutz noch den Wäldern. Entscheidend sind Investitionen in stabile, klimaresiliente bewirtschaftete Wälder und die Unterstützung beim Waldumbau“, so Elverfeldt.
Die Agrarministerkonferenz muss deshalb ein deutliches Signal setzen: für weniger Bürokratie, verlässliche Rahmenbedingungen und eine Politik, die die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe stärkt.

