Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Neue Klagerisiken bringen Unsicherheiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Familienbetriebe warnen vor weiterer Ausweitung des Verbandsklagerechts
Berlin, 26.02.2026.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag warnen die Familienbetriebe Land und Forst vor erheblichen zusätzlichen Rechts- und Planungsunsicherheiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Besonders kritisch sehen die Familienbetriebe die vorgesehene Ausweitung des Verbandsklagerechts auf zahlreiche Entscheidungen, die bislang weder einer Umweltverträglichkeitsprüfung noch einer strategischen Umweltprüfung unterliegen. Dadurch geraten künftig deutlich mehr betriebliche Vorhaben in den Fokus möglicher Klagen – mit der Folge längerer Verfahren, steigender Kosten und wachsender Investitionsunsicherheit. „Unsere Mitglieder, der ländliche Raum als Ganzes brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Wachstum, keine zusätzliche Unsicherheit“, sagt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst.
Zugleich soll das bisherige Erfordernis der Binnendemokratie für klagebefugte Umweltvereinigungen gestrichen werden. Damit erhalten künftig auch Organisationen ohne breite Mitgliederbasis oder demokratische interne Struktur Zugang zum Verbandsklagerecht. Dies senkt die Zugangshürden erheblich und erhöht das Risiko strategischer Klagen gegen land- und forstwirtschaftliche Vorhaben.
„Es darf nicht sein, dass immer mehr Entscheidungen beklagt werden können, während zugleich die Anforderungen an klagebefugte Organisationen gesenkt werden“, so Elverfeldt weiter. „Das entzieht unseren Familienbetrieben die notwendige Planungssicherheit für Investitionen und nachhaltige Bewirtschaftung.“
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern den Gesetzgeber auf, den Anwendungsbereich des Verbandsklagerechts auf das zwingend erforderliche Maß zu begrenzen, die Anforderungen an klagebefugte Organisationen beizubehalten und die Planungssicherheit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu gewährleisten.

