Mindestlohnerhöhung stellt Sonderkulturen vor enorme Herausforderungen
Familienbetriebe Land und Forst fordern gesetzliche Ausnahmeregelungen für Saisonarbeitskräfte
Berlin, 27. Juni 2025.
Die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mittelfristig 14,60 Euro bringt arbeitsintensive Sonderkulturen wie Obst-, Gemüse- und Weinbau in Deutschland wirtschaftlich unter erheblichen Druck.
„Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird viele landwirtschaftliche Betriebe in arbeitsintensiven Kulturen vor kaum lösbare Herausforderungen stellen“, erklärt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Die höheren Lohnkosten setzen insbesondere jene Betriebe unter Druck, die auf eine Vielzahl an Arbeitskräften während kurzer Erntezeiten angewiesen sind. Wir können dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU nicht standhalten, wenn Löhne hier fast doppelt so hoch sind wie in vielen Nachbarländern. Ohne gesetzliche Ausnahmeregelungen für Saisonarbeitskräfte droht eine weitere Verlagerung der Produktion ins Ausland.“
Schon heute liegt der Selbstversorgungsgrad bei Obst in Deutschland bei nur 23 Prozent, bei Gemüse bei 36 Prozent. Die Familienbetriebe Land und Forst sehen darin ein ernstzunehmendes Risiko für die Ernährungssicherheit. „Gerade Krisenzeiten haben gezeigt, wie wichtig eine heimische Produktion für die Versorgungssicherheit ist. Wenn wir regionalen Anbau erhalten wollen, braucht es jetzt dringend praktikable Lösungen“, so Elverfeldt weiter.
Der Verband fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen, die die besonderen Bedingungen in arbeitsintensiven Sonderkulturen berücksichtigen. „Es geht nicht darum, Löhne grundsätzlich in Frage zu stellen. Aber die spezifischen Anforderungen dieser Branche dürfen nicht ausgeblendet werden. Wir brauchen gesetzliche Ausnahmeregelungen, damit heimische Betriebe konkurrenzfähig bleiben und die Verbraucher auch künftig auf heimische Produkte zugreifen können.“