Gemeinsame Pressemitteilung
Trotz Entschärfung: EU-Waldmonitoring bleibt ein Irrweg
Ratsbeschluss greift in nationale Zuständigkeiten ein – AGDW und Familienbetriebe Land und Forst fordern Rücknahme des Vorschlags
Berlin, den 25.06.2025.
Der Agrarrat der EU-Mitgliedstaaten hat sich bei seiner gestrigen Sitzung gegen den Widerstand Deutschlands auf eine gemeinsame Position zur geplanten Verordnung über ein europaweites Waldmonitoring verständigt. Zwar wurde der ursprüngliche Entwurf der EU-Kommission von Parlament und Mitgliedstaaten deutlich entschärft – dennoch bleibt die grundsätzliche Kritik bestehen: Die geplante Verordnung würde ein neues Rechtsinstrument im Bereich der Forstpolitik schaffen und damit eine Zuständigkeit begründen, die der EU nicht zusteht – und deren Ausweitung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich abzulehnen ist.
„Wer ein eigenes europäisches Waldmonitoring einführt, bereitet den Weg für eine künftige Vergemeinschaftung forstpolitischer Entscheidungen“, warnt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Dabei funktioniert das bestehende System in Deutschland – mit regelmäßiger Bundeswaldinventur und ergänzenden Erhebungen – verlässlich und rechtsstaatlich abgesichert. Es besteht kein Bedarf für zusätzliche Brüsseler Strukturen.“
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter betont: „Aus guten Gründen liegt die Zuständigkeit für die Forstpolitik in den Händen der EU-Mitgliedstaaten. Mit einem jeweils eigenen passenden Rahmen können sie auf die regional ganz unterschiedlichen Strukturen und Erfordernisse einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung eingehen, von den mediterranen Eichenwäldern Südeuropas bis zu den borealen Kiefernwäldern Skandinaviens. Wer hingegen die durch unterschiedlichste Standortbedingungen und Bewirtschaftungsverfahren bedingte Vielfalt der Wälder Europas in ein regulatorisches EU-Einheitskorsett zwängen will, wird scheitern“, warnt Prof. Bitter.
Auch wenn die Mitgliedstaaten in ihrem Beschluss einige Entschärfungen vorgenommen haben, etwa zur Detailtiefe der Flächenangaben oder zur Zahl der Indikatoren, so ändert dies nichts am Grundproblem: Mit der Verordnung würde erstmals ein eigenständiger EU-Rechtsrahmen für das Waldmonitoring geschaffen – und damit Tür und Tor geöffnet für künftige Eingriffe in nationale Forstzuständigkeiten. Über delegierte Rechtsakte ließe sich der Anwendungsbereich später erheblich ausweiten – ohne erneute Zustimmung der Mitgliedstaaten.
Die AGDW und die Familienbetriebe Land und Forst fordern die Europäische Kommission deshalb auf, den Vorschlag vollständig zurückzuziehen. „Die Bundesregierung hat den Konstruktionsfehler der Verordnung erkannt und lehnt ihn deshalb zu Recht ab. Die Ratsabstimmung zeigt deutlich: Für die ursprünglichen Pläne der Kommission gibt es keine politische Mehrheit. Ein Rückzug des Vorschlags wäre der folgerichtige Schritt“, so Elverfeldt und Prof. Bitter.