Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes: Ausbau braucht Generationengerechtigkeit
Familienbetriebe Land und Forst fordern wiederkehrende Entschädigungen und stärkere Beteiligung der Eigentümer
Berlin, 25. Juni 2025.
Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss zur geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes erneuern und bekräftigen die Familienbetriebe Land und Forst ihre langjährige Forderung nach einer fairen und verlässlichen Entschädigungspraxis.
Die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen den flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastruktur ausdrücklich – er ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums, schafft überhaupt erst die Voraussetzungen für Teilhabe und moderne Anwendungen wie z.B. Precision Farming.
Wenn aber, wie geplant, der Netzausbau und die Errichtung der damit einhergehenden Infrastruktur den Stellenwert eines „überragend wichtigen“ öffentlichen Interesses erhält, dann „drohen dem privaten Grundbesitz harte Einschnitte und Duldungspflichten in einem bislang nicht gekannten Ausmaß“, warnt Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, und verweist u.a. auf Planungsverfahren.
Dringenden Nachsteuerungsbedarf sieht der Vorsitzende vor allem bei den von der technischen Entwicklung völlig überholten – unangemessen niedrigen – Entschädigungsstandards. „Wer die Last des Infrastrukturausbaus auf seinen Flächen unmittelbar zu spüren bekommt, Platz für unter- wie oberirdische Leitungen, Masten, Funktürme und weitere technische Infrastruktur bereitstellen muss, den kann man nicht, wie bisher, mit beschämend geringen Einmalzahlungen abspeisen“, so Elverfeldt.
Generationenlang Grund und Boden einschließlich der erforderlichen Leitungs-, Wege- und sonstigen Nutzungsrechte zur Verfügung zu stellen, müsse mit einer angemessenen und der Dauer der Belastung entsprechenden wiederkehrenden Entschädigung einhergehen.
Einmalzahlungen sind nicht generationengerecht
Die in Deutschland bislang übliche Praxis der niedrigen Einmalentschädigung hält der Verband nicht länger für tragfähig. „Einmalzahlungen mögen für Netzbetreiber bequem sein – für viele Familienbetriebe bedeuten sie einen dauerhaften wirtschaftlichen Nachteil“, so Elverfeldt. „Wenn über Jahrzehnte hinweg keine Bäume mehr gepflanzt werden dürfen, Rückegassen entfallen oder der Boden nicht mehr wie gewohnt bearbeitet werden kann, dann braucht es einen Ausgleich, der dem auch gerecht wird.“
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern daher: Angemessene wiederkehrende Zahlungen statt pauschaler Abfindungen – verursachungsgerecht, planbar und gerecht über Generationen hinweg.
Planung mit den Menschen vor Ort – nicht über ihre Köpfe hinweg
Die Familienbetriebe Land und Forst fordern außerdem eine frühzeitige und verbindliche Einbindung der Betroffenen in die Planungsverfahren. „Wer den ländlichen Raum digital anschließen will, muss dessen Strukturen kennen und respektieren. Die Menschen vor Ort sind keine Gegner des Ausbaus – aber sie haben Anspruch auf Mitgestaltung“, so Elverfeldt. Die Anbindung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe müsse dabei prioritär behandelt werden.