Unsere Forderungen für eine praxisnahe Umsetzung der Naturwiederherstellung
Die Familienbetriebe Land und Forst haben am Donnerstag, den 6. Februar 2025 im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission eine Stellungnahme zur Durchführungsverordnung der Naturwiederherstellungsverordnung abgegeben. Wir unterstützen grundsätzlich das Ziel, Ökosysteme zu erhalten und zu verbessern – jedoch darf dies nicht auf Kosten der Land- und Forstwirtschaft geschehen. Die Verordnung in ihrer aktuellen Form birgt erhebliche Risiken für die wirtschaftliche Tragfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und den gesamten ländlichen Raum.
Unsere Kernforderungen:
Freiwilligkeit statt Zwang: Maßnahmen zur Wiederherstellung von Natur müssen auf Freiwilligkeit basieren und durch Anreize statt Vorschriften umgesetzt werden.
Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion: Die Ernährungssicherheit darf nicht durch Flächenstilllegungen oder Nutzungseinschränkungen gefährdet werden.
Angemessene Honorierung und Entschädigung: Wenn Land- und Forstwirte ökologische Leistungen erbringen oder Flächennutzungen eingeschränkt werden, müssen sie finanziell entschädigt werden.
Partnerschaftlicher Dialog auf Augenhöhe: Land- und Forstwirte müssen frühzeitig und verbindlich in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen eingebunden werden.
Praxistaugliche Datenerhebung und Monitoring: Bürokratische Belastungen müssen vermieden werden – vorhandene Datenquellen sollten genutzt und moderne Technologien eingesetzt werden.
Wissenschaftlich fundierte Zielvorgaben: Die geplanten Indikatoren müssen flexibel und anpassungsfähig sein – starr vorgegebene Werte gefährden die Praxistauglichkeit.
Wir fordern die EU-Kommission auf, diese Punkte in die Durchführungsverordnung aufzunehmen und stehen für einen konstruktiven Dialog bereit. Eine nachhaltige Naturwiederherstellung kann nur mit und nicht gegen die Land- und Forstwirtschaft gelingen.
Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier zum Download.