Mitgliederinformation zum Klimaangepassten Waldmanagement PLUS („KLAWAM PLUS“)
Es wird empfohlen, eine Teilnahme am neuen Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS“ (KLAWAM PLUS) des Bundesumweltministeriums anhand individueller betrieblicher Daten sorgfältig zu prüfen. Nur in Ausnahmefällen erscheint die Beihilfe geeignet, die Mehrkosten und Mindererlöse vollständig auszugleichen. In der Regel erfordert die Teilnahme einen Eigenanteil des Betriebes zur Umsetzung von Maßnahmen im Waldnaturschutz.
Insbesondere die gesamtbetrieblichen Kriterien führen in der Regel dazu, dass die kommerzielle Holznutzung im teilnehmenden Betrieb eingestellt werden muss. Das Programm scheint daher primär für Kommunalforstbetriebe geeignet, die keine wirtschaftlichen Interessen an der Holznutzung verfolgen. Die Förderrichtlinie orientiert sich erkennbar am „Lübecker Modell“ sowie an waldbaulichen Leitbildern, wie sie von Ibisch und Wohlleben propagiert werden (hohe Vorräte, dunkle, feuchte, standortheimische Wälder).
Eine Teilnahme an KLAWAM PLUS, das über ein Zusatz-Zertifikat des FSC verwaltet werden soll, ist aufgrund der Vielzahl unklarer Rechtsbegriffe, der komplexen Förderkriterien und möglicher Kontrollen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Eine reibungslose Teilnahme und Kontrolle ist nur für Betriebe zu erwarten, die das waldbauliche Leitbild des Programms aus Überzeugung bereits aktiv umsetzen oder dies seit Jahren tun. Zudem wird auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem sogenannten „Nature Restoration Law“ hingewiesen.
Trotz der Unsicherheiten können die relativ hohen mittel- bis langfristigen Zahlungen (Modul A: 160–240 EUR/ha auf der Gesamtbetriebsfläche für 10 Jahre; Modul B: 100–1.800 EUR/ha auf qualifizierten Teilflächen für 20 Jahre) im Einzelfall eine sinnvolle Möglichkeit bieten, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Eine Teilnahme sollte jedoch nur nach eingehender Beratung und Kalkulation unter Einbezug forstlicher, steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Expertise erfolgen.
Grundlage: Vertragsnaturschutzprogramm & Durchschnittswerte
Das Programm ist als Vertragsnaturschutzprogramm konzipiert. Die Beihilfen basieren auf einem Zuschuss (bis zu 100 %) für pauschal abgeleitete, durchschnittliche Mehrkosten und Mindererlöse der teilnehmenden Betriebe. Da die Beihilfen in der Regel nur einen Teil der Verluste ausgleichen, ist eine genaue Prüfung erforderlich, ob der Betrieb über oder unter den zugrunde liegenden Durchschnittswerten liegt.
Die Auszahlung der Beihilfen hängt von der Haushaltsbewilligung des Gesetzgebers ab. Es ist ungewiss, ob Anträge im Jahr 2025 im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung genehmigt werden können. Wahrscheinlich erfolgt die Bewilligung erst nach Verabschiedung des Haushalts.
Besonders bei den Kriterien, die eine 20-jährige Bindung oder einen dauerhaften Nutzungsverzicht umfassen, sollten die steuerlichen Auswirkungen (alle Steuerarten) sowie die bewertungsrechtlichen Folgen detailliert geprüft werden.
Unsicherheiten bei Anwendung und Kontrolle
Da mit der neuen Förderrichtlinie bisher keine praktischen Erfahrungen vorliegen, bestehen erhebliche Unsicherheiten bei der Anwendung und Kontrolle. Die Kriterien werden als strenger, aber auch unklarer als im Vorgängerprogramm KLAWAM 1 eingeschätzt. Es wird empfohlen, mindestens 30 % der Beihilfen als Rückstellung für Rückforderungsrisiken einzuplanen.
Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgt die Kontrolle von KLAWAM PLUS ausschließlich über den FSC, was im Vergleich zu KLAWAM 1 als weniger flexibel eingeschätzt wird.
Wechsel aus dem „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM 1)
Ein direkter Wechsel vom KLAWAM 1 zum KLAWAM PLUS ist bislang nicht vorgesehen. Ein solcher Wechsel könnte mit der Rückforderung der im Rahmen von KLAWAM 1 erhaltenen Zahlungen verbunden sein. Eine Verwaltungspraxis, bei der die Rückzahlung gestundet wird, solange der Betrieb am KLAWAM PLUS teilnimmt, scheint jedoch denkbar. In diesem Fall wäre möglicherweise auch eine Fortführung der KLAWAM 1-Leistungen denkbar.
Die Kriterien im Einzelnen (Auswahl)
A-1 Baumartenwahl & A-2 Verjüngung
Die Kriterien zur Baumartenzusammensetzung und zur Verwendung fremdländischer Baumarten erscheinen schwer überprüfbar. Betriebe mit hohen Anteilen an Fichte oder Douglasie sowie nennenswerten Verjüngungsflächen dieser Arten dürften nur mit erheblichem Aufwand teilnehmen können.
A-4 Bodenzustand
Ein Rückegassenabstand von 40–60 m muss eingehalten werden – sowohl bei der Neuanlage als auch im bestehenden Feinerschließungssystem. Dies bedeutet in der Regel, dass Gassen stillgelegt werden müssen.
A-5 Totholz
Die Anforderungen für Totholz erscheinen praktisch kaum überprüfbar und stark von der subjektiven Einschätzung des Auditors abhängig. Dies gilt insbesondere für die Definition des „durchschnittlich lebenden Vorrats“.
A-6 Habitatbäume
Im Vergleich zu KLAWAM 1 unterscheiden sich die Anforderungen an Habitatbäume deutlich. Für KLAWAM PLUS müssen Habitatbäume einen Mindest-BHD von 30 cm aufweisen und ein Mikrohabitat besitzen. Daher könnte es notwendig sein, Habitatbäume, die unter KLAWAM 1 ausgewiesen wurden, neu zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Stand: Januar 2025