Keine steuerlichen Mehrbelastungen durch das Jahressteuergesetz 2024
and- und forstwirtschaftliche Betriebe können aufatmen: Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 sind keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen zu erwarten.
Durch unsere intensive Interessenvertretung ist es gelungen, eine Regelung zu verhindern, die den Betrieben finanzielle Nachteile hätte bringen können.Besonders hervorzuheben ist ein weiterer Erfolg: Aufgrund unserer gezielten Eingabe beim Bundesfinanzministerium bleiben verpachtete land- und forstwirtschaftliche Flächen auch künftig im Erbfall von der Erbschaftssteuer befreit. Die Ergänzungen in § 158 Absatz 2 des Gesetzes stellen klar, dass die Überlassung von Flächen zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren weiterhin als Fortführung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gilt. Diese Klarstellung schafft Planungssicherheit und bewahrt die Betriebe vor unnötigen Belastungen.