Änderung der Höfeordnung im Bundestag beschlossen |
In Folge der Aufhebung der Einheitswerte zum 1. Januar 2025 musste die Höfeordnung geändert werden. Trotz des sogenannten „Ampel-Aus“ ist die Änderung am 16. November 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hofeswert zur Berechnung der Abfindung der weichenden Erben 60 % des zuletzt festgestellten Grundsteuerwertes des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Berechnungsgrundlage war bislang der 1,5-fache Einheitswert. Wie bisher können Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nun aber bis zu einem Mindestwert von 1/5 des Hofeswertes statt wie bisher bis zu 1/3 des Hofeswertes. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen; das dürfte reine Formsache sein, mit der Entscheidung ist Ende November zu rechnen. Das neue Recht wird dann ab dem 1. Januar 2025 gelten. Eine „sondererbrechtslose“ Zeit ist damit abgewendet. |
Dr. jur. Tilman Giesen