Unsere Stellungnahme zur Klimaanpassungsstrategie 2024
Im Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, das unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz (BMUV) erarbeitet wurde, in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung neue, verbindliche Grundlagen für die Klimaanpassung geschaffen. Das Gesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Konzepte für die Anpassung an fortschreitende Erderhitzung zu entwerfen – auf der Grundlage von Risikoanalysen und mit konkreten Maßnahmenplänen. Nun geht der Bund den nächsten Schritt und legt seine Klimaanpassungsstrategie 2024 vor. Zentrales Motiv seitens der Bundesregierung ist eine „Weichenstellung“ dahingehend, „(…) Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur klimafest zu gestalten.“
Am 22. Oktober 2024 haben wir unsere Stellungnahme zum Entwurf der Klimaanpassungsstrategie 2024 abgegeben. Wir betonen die Notwendigkeit praxisnaher und umsetzbarer Lösungen, die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei der Anpassung unterstützen. Dazu gehören finanzielle Anreize und Beratungsangebote, um eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und den Erhalt gesunder Wälder langfristig zu sichern. Wir fordern größtmögliche Flexibilität bei der Bewirtschaftung und gezielte Förderung forstwirtschaftlicher Leistungen. Die Inanspruchnahme von Flächen für Infrastrukturprojekte (Leitungsbau, Schiene und Straße) sollte eine absolute Ausnahme bleiben. Maßnahmen im Wasserhaushalt müssen die Eigentumsrechte der Land- und Forstwirte respektieren; eine erzwungene Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlicher Flächen lehnen wir entschieden ab.