Wahrung des historischen Erbes muss mit Klimaschutzzielen in Einklang gebracht werden
Familienbetriebe Land und Forst fordern: Ausnahmeregelungen in der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen in nationales Recht überführt werden
Berlin, 05.09.2024.
Am 8. September 2024 ist es wieder so weit: Der Tag des offenen Denkmals bietet Interessierten die Möglichkeit, historische Bauwerke zu erkunden, die sonst meist verschlossen bleiben. An diesem Tag öffnen viele private Denkmaleigentümer ihre Türen, um Einblicke in wertvolle Kulturgüter zu gewähren.
Ein Thema bereitet Denkmaleigentümern allerdings große Sorgen: Die aktuelle EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert, dass alle Gebäude in der EU strenge energetische Standards erfüllen, um langfristig das Ziel des Null-Emissionen-Hauses zu erreichen. Diese Vorgaben sind für die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude Grund zur Sorge. Sie befürchten, dass sie ihre historischen Gebäude mit Dämmplatten oder Dreifachverglasung ausstatten müssen. Selbst weniger einschneidende energetische Sanierungsmaßnahmen könnten die Substanz, den historischen Wert und das Aussehen des Denkmals stark beeinträchtigen.
Die EU-Richtlinie sieht allerdings Ausnahmeregelungen für Denkmäler und Bauwerke des Kulturerbes vor. Die Umsetzung dieser Ausnahmen liegt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die Familienbetriebe Land und Forst appellieren daher an die Bundesregierung, diese Ausnahmevorschrift konsequent in nationales Recht zu überführen. „Denkmale unterliegen anderen Voraussetzungen als moderne Gebäude und können mit diesen nicht auf eine Stufe gestellt werden“, betont Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. „Bedenkt man die lange Lebensdauer eines Denkmals, so ist dessen CO2-Fußabdruck im Vergleich zu modernen Gebäuden, die mehrfach neu- und umgebaut wurden, bereits heute geringer.“
Tatsächlich verursachen Gebäude rund 40 % der gesamten Treibhausgasemissionen, wobei mehr als die Hälfte davon durch Abriss und Neubau entsteht. Dieser Ausstoß entfällt bei Denkmälern, die stattdessen bewahrt und meist mit historischen, naturnahen Materialien saniert und gepflegt werden.