Stockhausen: „Grundeigentümer wollen an der Energiewende mitwirken, aber auf vertraglicher Grundlage und gegen angemessene Vergütung
Berlin, 15.08.2023: „Die Beschleunigung der Energiewende ist überfällig und als Grundeigentümer unterstützen wir mit unseren Flächen den Ausbau der Solar- und Windkraft, lehnen aber gesetzliche Duldungspflichten ab“, erklärt Leo v. Stockhausen, Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, anlässlich des morgigen Kabinettsbeschlusses zum Solarpaket I. „Gerade angesichts der zunehmenden politischen Polarisierung, auch zwischen Stadt und Land, müssen die Belange der Betroffenen vor Ort besser berücksichtigt werden. Dazu gehört, dass Grundstücksnutzungen nicht durch gesetzliche Anordnung, sondern durch vertragliche Vereinbarungen geregelt werden, die angemessene Vergütungen vorsehen. Darum fordern wir, Grundstücksnutzungen zur Leitungsführung grundsätzlich nach Art einer Pacht wiederkehrend zu vergüten, zumindest aber angemessene Einmalvergütungen zu zahlen. Davon sind die Vorschläge des Solarpaket I mit einer Vergütung von 5 Prozent des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche weit entfernt. Hier ist mindestens eine Angleichung an die Vergütungssätze der Stromnetzentgeltverordnung geboten. “
Der Gesetzentwurf des Solarpaket I sieht vor, dass die Betreiber von Anlagen der erneuerbaren Energien künftig fremde Grundstücke nutzen dürfen, um Leitungen zu den Verknüpfungspunkten in das Energienetz oder Direktleitungen zu Kunden zu führen, außerdem Überfahrungsrechte zum Betrieb der Anlagen sowie Überschwenkrechte für Windenergieanlagen. Für die Leitungsführung ist eine Vergütung von 5 Prozent der Schutzstreifenfläche vorgesehen. Demgegenüber sie die Stromnetzentgeltverordnung für die dort geregelten Leitungstypen Vergütungssätze von 35 Prozent des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche vor.